Zugänglichkeit
Hinweise zur Barrierefreiheit
Diese Seite dokumentiert den technisch geprüften Stand, ohne eine vollständige gesetzliche Konformität zu behaupten.
Anwendungsbereich des BFSG
Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf das konkrete Angebot anwendbar ist, hängt unter anderem von Art des angebotenen Dienstes, Möglichkeit eines elektronischen Verbrauchervertrags sowie Größe und Umsatz des Unternehmens ab.
Nach Angabe des Betreibers beschäftigt das Unternehmen eine Person und erzielt einen Jahresumsatz von höchstens 100.000 Euro. Damit werden die quantitativen Schwellenwerte eines Kleinstunternehmens nach § 2 Nr. 17 BFSG unterschritten. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sieht § 3 Abs. 3 BFSG eine Ausnahme von den Anforderungen des § 3 Abs. 1 BFSG vor.
[RECHTLICHE PRÜFUNG ERFORDERLICH: Bestätigen, dass die Betreiberangaben vollständig sind und die konkrete Tätigkeit ausschließlich als Dienstleistung unter die Kleinstunternehmensausnahme fällt. Bei Änderungen von Beschäftigtenzahl, Umsatz, Bilanzsumme, Angebot oder Online-Vertragsschluss ist die Einordnung neu zu prüfen.]
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantische Überschriften- und Seitenstruktur
- Sprunglink zum Hauptinhalt
- Sichtbare Tastatur-Fokuszustände
- Beschriftete Formularfelder und verständliche Pflichtfeldhinweise
- Alt-Texte für informative Bilder
- Tastaturbedienbarer Consent-Dialog
- Berücksichtigung von „prefers-reduced-motion“
- Informationen werden nicht ausschließlich über Farbe vermittelt
Bekannte Grenzen
Eine vollständige Prüfung gegen sämtliche Erfolgskriterien der WCAG 2.2 AA und gegebenenfalls anwendbare gesetzliche Anforderungen steht noch aus. Insbesondere sind Screenreader-Tests mit mehreren Kombinationen, Tests mit realen Nutzern sowie eine rechtliche Einordnung des Angebots erforderlich.
[ANGABE ERFORDERLICH: Datum und Ergebnis einer professionellen Barrierefreiheitsprüfung sowie bekannte nicht barrierefreie Inhalte ergänzen.]
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, melden Sie sich bitte per E-Mail an ben.eifler@energiefachwerk.de oder telefonisch unter +49 151 29025397.
[ANGABE ERFORDERLICH: Falls gesetzlich erforderlich, zuständige Marktüberwachungs- oder Durchsetzungsstelle und das maßgebliche Verfahren ergänzen.]
Stand
Stand: 31. Juli 2026 · Prüfstatus: technische Eigenprüfung
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